Verschaffen Sie sich als Indus­trie­un­ter­nehmen einen Über­blick über zentrale Gesetze, Richt­li­nien, Verord­nungen, Stan­dards und Normen im Bereich IT-/ OT-Secu­rity und Risi­ko­ma­nage­ment.

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Natio­nale Gesetze und Richt­li­nien (Deutsch­land)

Gesetz/Richtlinie Beschrei­bung Geltungs­be­reich Anwend­bar­keit (IT/OT)
IT-Sicher­heits­ge­setz (IT-SiG) Regelt IT-Sicher­heit, insbe­son­dere für kriti­sche Infra­struk­turen (KRITIS) National (Deutsch­land) IT, OT
Bundes­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) Natio­nale Umset­zung der DSGVO, regelt den Schutz perso­nen­be­zo­gener Daten National (Deutsch­land) IT
KRITIS-Verord­nung Regelt Anfor­de­rungen für Betreiber kriti­scher Infra­struk­turen in Deutsch­land National (Deutsch­land) IT, OT
Digi­tale Dienste Gesetz (DDG) Erhöht den Schutz der Verbrau­cher­rechte und stärkt Transparenz‑ und Rechen­schafts­pflichten von Online­platt­formen. National (Deutsch­land) IT
Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz (TKG) Regelt die Sicher­heit und den Schutz von Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­diensten in Deutsch­land. National (Deutsch­land) IT
Gesetz zur Kontrolle und Trans­pa­renz im Unter­neh­mens­be­reich (KonTraG) Verpflichtet Unter­nehmen zur Einfüh­rung eines Risi­ko­ma­nage­ment­sys­tems, auch im Hinblick auf IT-Risiken. National (Deutsch­land) IT, OT

EU-weite Gesetze und Richt­li­nien

Gesetz/Richtlinie Beschrei­bung Geltungs­be­reich Anwend­bar­keit (IT/OT)
Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) EU-Verord­nung zum Schutz perso­nen­be­zo­gener Daten EU-weit IT
NIS-Richt­linie (EU NIS Direc­tive) Regelt Netz- und Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit für digi­tale Dienste und KRITIS EU-weit IT, OT
NIS-2-Richt­linie Verschärfte Version der NIS-Richt­linie, die höhere Anfor­de­rungen stellt EU-weit IT, OT
eIDAS-Verord­nung EU-Verord­nung für elek­tro­ni­sche Iden­ti­fi­zie­rung und Vertrau­ens­dienste EU-weit IT

Gesetze, Verord­nungen und Richt­li­nien im Einzelnen

Das Bundes­da­ten­schutz­ge­setz (BDSG) hat die Aufgabe, den Schutz perso­nen­be­zo­gener Daten in Deutsch­land zu gewähr­leisten und die infor­ma­tio­nelle Selbst­be­stim­mung der Bürge­rinnen und Bürger zu sichern. Es regelt, unter welchen Voraus­set­zungen Daten erhoben, verar­beitet und genutzt werden dürfen, und stellt dabei den Grund­satz der Daten­mi­ni­mie­rung in den Mittel­punkt. Das Gesetz ergänzt die euro­päi­sche Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) und konkre­ti­siert sie für natio­nale Beson­der­heiten. Es schützt beson­ders sensible Daten und stärkt die Rechte der Betrof­fenen, etwa durch Auskunfts- und Lösch­an­sprüche. Gleich­zeitig schafft es recht­liche Rahmen­be­din­gungen für Unter­nehmen und Behörden im Umgang mit Daten. Ein zentrales Anliegen ist die Trans­pa­renz von Daten­ver­ar­bei­tungs­pro­zessen. Durch klare Regeln und Kontroll­me­cha­nismen soll der Miss­brauch perso­nen­be­zo­gener Infor­ma­tionen verhin­dert werden. Das BDSG trägt somit entschei­dend zum Vertrauen in die digi­tale Gesell­schaft bei.

Die Daten­schutz-Grund­ver­ord­nung (DSGVO) hat die Aufgabe, den Schutz perso­nen­be­zo­gener Daten inner­halb der Euro­päi­schen Union zu verein­heit­li­chen und zu stärken. Sie soll die infor­ma­tio­nelle Selbst­be­stim­mung der Bürge­rinnen und Bürger sichern, indem sie klare Regeln für die Verar­bei­tung, Spei­che­rung und Weiter­gabe von Daten fest­legt. Ein zentrales Anliegen ist es, Trans­pa­renz darüber zu schaffen, welche Daten erhoben werden und wofür sie verwendet werden. Die DSGVO stärkt die Rechte der Betrof­fenen, etwa durch Auskunfts‑, Berich­ti­gungs- und Lösch­an­sprüche. Unter­nehmen werden verpflichtet, Daten­schutz schon bei der Planung von Prozessen und Produkten zu berück­sich­tigen. Gleich­zeitig soll das Vertrauen in digi­tale Dienste erhöht und der freie Daten­ver­kehr inner­halb des EU-Binnen­markts sicher­ge­stellt werden. Auch sollen gleiche Wett­be­werbs­be­din­gungen für alle Anbieter geschaffen werden, unab­hängig davon, ob sie ihren Sitz in der EU haben. Die Verord­nung sieht strenge Sank­tionen bei Verstößen vor und betont die Rechen­schafts­pflicht der Verant­wort­li­chen. Damit bildet die DSGVO einen grund­le­genden Rahmen für einen modernen, fairen und sicheren Umgang mit perso­nen­be­zo­genen Daten.

Das Digitale‑Dienste‑Gesetz (DDG) setzt EU‑Vorgaben, insbe­son­dere den Digital Services Act, in deut­sches Recht um und trat am 14. Mai 2024 in Kraft. Es verfolgt das Ziel, ein sicheres und verant­wor­tungs­volles digi­tales Umfeld zu schaffen, in dem Nutzer Onlin­ein­halten vertrauen und sich bei Verstößen beschweren können. Dabei steht der Schutz der Verbrau­cher­rechte im Mittel­punkt, indem Platt­formen klare Regeln für die Entfer­nung von Hass­rede, ille­galen Waren und Falsch­in­for­ma­tionen einhalten müssen. Das DDG stärkt Transparenz‑ und Rechen­schafts­pflichten von Online­platt­formen sowie Such­ma­schinen und fördert Vertrau­ens­wür­dig­keit durch Melde‑ und Akti­ons­ver­fahren. Unter­nehmen erhalten mehr Rechts­si­cher­heit im Binnen­markt, da der Geset­zes­rahmen auf allen digi­talen Diensten glei­cher­maßen gilt. Verstöße können mit Bußgel­dern geahndet werden und Beschwerden bei der Bundes­netz­agentur einge­reicht werden. Gleich­zeitig schützt das DDG die Meinungs­frei­heit, indem es Lösch­me­cha­nismen fair und nach­voll­ziehbar gestaltet. Es regu­liert insbe­son­dere sehr große Platt­formen zusätz­lich durch Risi­ko­be­wer­tungen, jähr­liche Prüfungen und Trans­pa­renz­pflichten bei Empfeh­lungs­al­go­rithmen. So soll das Gesetz die digi­tale Resi­lienz der Gesell­schaft stärken und gleich­zeitig Inno­va­tions- und Wett­be­werbs­fä­hig­keits­ziele fördern.

Die eIDAS-Verord­nung hat das Ziel, einen einheit­li­chen Rechts­rahmen für elek­tro­ni­sche Iden­ti­fi­zie­rung und Vertrau­ens­dienste in der Euro­päi­schen Union zu schaffen. Sie soll die grenz­über­schrei­tende Aner­ken­nung von elek­tro­ni­schen Iden­ti­täten und Signa­turen ermög­li­chen und dadurch den digi­talen Binnen­markt stärken. Durch die Fest­le­gung verbind­li­cher Stan­dards für elek­tro­ni­sche Signa­turen, Siegel, Zeit­stempel und Zerti­fi­kate wird ein hohes Maß an Sicher­heit und Vertrauen gewähr­leistet. Die Verord­nung erleich­tert es Bürgern, Unter­nehmen und Behörden, digi­tale Verwal­tungs- und Geschäfts­pro­zesse euro­pa­weit rechts­si­cher durch­zu­führen. Sie trägt dazu bei, Medi­en­brüche zu vermeiden und papier­ba­sierte Verfahren durch voll­ständig digi­tale Abläufe zu ersetzen. Gleich­zeitig soll sie die Inter­ope­ra­bi­lität zwischen den Systemen der Mitglied­staaten fördern. Ein zentrales Anliegen ist es, das Vertrauen der Nutzer in digi­tale Dienste zu erhöhen. Darüber hinaus schafft die eIDAS-Verord­nung gleiche Wett­be­werbs­be­din­gungen für Anbieter von Vertrau­ens­diensten in der EU. Lang­fristig soll sie die digi­tale Souve­rä­nität Europas stärken und den Zugang zu sicheren, nutzer­freund­li­chen Online-Diensten erleich­tern.
Das Gesetz zur Kontrolle und Trans­pa­renz im Unter­neh­mens­be­reich (KonTraG) verfolgt das Ziel, die Corpo­rate Gover­nance in deut­schen Unter­nehmen zu verbes­sern und früh­zeitig Risiken zu erkennen, die den Fort­be­stand gefährden könnten. Es verpflichtet insbe­son­dere börsen­no­tierte Unter­nehmen, ein funk­tio­nie­rendes Über­wa­chungs­system einzu­richten, um Entwick­lungen mit wesent­li­chen Risiken für das Unter­nehmen recht­zeitig zu iden­ti­fi­zieren. Durch erwei­terte Berichts­pflichten und neue Anfor­de­rungen an den Aufsichtsrat soll die Trans­pa­renz gegen­über Aktio­nären und der Öffent­lich­keit erhöht werden. Gleich­zeitig wird die Rolle des Abschluss­prü­fers gestärkt, indem dieser über fest­ge­stellte Risiken berichten muss. Das Gesetz soll verhin­dern, dass Manage­ment­ver­sagen oder Kontroll­mängel unbe­merkt bleiben. Die Einfüh­rung eines Risi­ko­ma­nage­ment­sys­tems wird zum Stan­dard für verant­wor­tungs­volles Unter­neh­mens­han­deln. Insge­samt zielt das KonTraG darauf ab, das Vertrauen in die Kapi­tal­märkte zu stärken und die Stabi­lität der Unter­neh­mens­füh­rung zu sichern. Es ist ein wich­tiger Baustein zur Stär­kung der inner­be­trieb­li­chen Kontrolle und nach­hal­tigen Unter­neh­mens­ent­wick­lung.

Das IT-Sicher­heits­ge­setz 2.0 verfolgt das Ziel, die IT-Sicher­heit in Deutsch­land auf ein neues Niveau zu heben und die digi­tale Infra­struktur besser vor Cyber­an­griffen zu schützen. Beson­ders im Fokus stehen Betreiber kriti­scher Infra­struk­turen, deren Ausfall erheb­liche Auswir­kungen auf die Gesell­schaft hätte. Durch erwei­terte Pflichten und stren­gere Vorgaben soll die Resi­lienz dieser Systeme gestärkt werden. Gleich­zeitig soll das Bundesamt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­technik (BSI) als zentrale Cyber­si­cher­heits­be­hörde gestärkt und hand­lungs­fä­higer gemacht werden. Ein weiteres Ziel ist die Schaf­fung von mehr Trans­pa­renz und schnel­lerer Reak­tion bei IT-Sicher­heits­vor­fällen. Auch die Einfüh­rung vertrau­ens­wür­diger IT-Kompo­nenten ist Teil der Stra­tegie. Das Gesetz soll dazu beitragen, staat­liche und wirt­schaft­liche Struk­turen besser gegen zuneh­mende Bedro­hungen im Cyber­raum abzu­si­chern.

Die KRITIS-Verord­nung zielt darauf ab, die Resi­lienz und Funk­ti­ons­fä­hig­keit kriti­scher Infra­struk­turen dauer­haft zu sichern, damit zentrale Versor­gungs­sys­teme auch unter physi­schen und digi­talen Bedro­hungen zuver­lässig verfügbar bleiben. Sie legt erst­mals sektor­über­grei­fende Schwel­len­werte fest, um genau zu bestimmen, welche Betreiber in den Pflicht­rahmen fallen. Dabei steht insbe­son­dere der Schutz von Systemen wie Energie, Wasser, Gesund­heit, Trans­port, IT und Abfall­ent­sor­gung im Fokus. Die Verord­nung defi­niert verbind­liche Anfor­de­rungen an tech­ni­sche und orga­ni­sa­to­ri­sche Sicher­heits­maß­nahmen nach dem Stand der Technik. Sie verpflichtet verant­wort­liche Unter­nehmen, IT‑Störungen und Cyber­vor­fälle zügig zu melden, um schnelle Reak­tionen zu ermög­li­chen. Zudem fordert sie regel­mä­ßige Nach­weise durch Prüf­be­richte oder bran­chen­spe­zi­fi­sche Stan­dards, um die Umset­zung der Maßnahmen zu belegen.
Ein weiteres Ziel ist, die Zusam­men­ar­beit zwischen Betrei­bern, dem BSI und anderen Behörden zu stärken und so ein koor­di­niertes Sicher­heits­ni­veau zu etablieren. Auch die physi­sche Absi­che­rung kriti­scher Anlagen wird adres­siert, um alltags­re­le­vante Funk­tionen vor viel­fäl­tigen Gefähr­dungen zu schützen. Damit unter­stützt die Verord­nung sowohl natio­nale als auch EU‑weit defi­nierte Resi­li­en­z­stra­te­gien, etwa im Kontext von NIS 2 und der CER‑Richtlinie. Zusammen genommen schafft die KRITIS-Verord­nung einen verbind­li­chen Legal­rahmen, der essen­zi­elle Dienste gegen Ausfälle, Angriffe und tech­ni­sche Störungen absi­chert.

Die NIS-Richt­linie (Network and Infor­ma­tion Secu­rity Direc­tive) verfolgt das Ziel, ein hohes gemein­sames Sicher­heits­ni­veau von Netz- und Infor­ma­ti­ons­sys­temen inner­halb der Euro­päi­schen Union zu gewähr­leisten. Sie soll dazu beitragen, die Wider­stands­fä­hig­keit kriti­scher Infra­struk­turen gegen­über Cyber­be­dro­hungen zu stärken und die grenz­über­schrei­tende Zusam­men­ar­beit bei Sicher­heits­vor­fällen zu verbes­sern. Durch die Einfüh­rung von Sicher­heits- und Melde­pflichten für Betreiber wesent­li­cher Dienste und digi­tale Diens­te­an­bieter sollen Risiken früh­zeitig erkannt und effektiv gema­nagt werden. Natio­nale Behörden werden verpflichtet, geeig­nete Stra­te­gien, Aufsichts­me­cha­nismen und Computer-Notfall­teams (CSIRTs) bereit­zu­stellen. Die Richt­linie soll außerdem den Infor­ma­ti­ons­aus­tausch zwischen Mitglied­staaten fördern, um ein koor­di­niertes Vorgehen bei Bedro­hungen zu ermög­li­chen. Sie bildet damit eine Grund­lage für eine gemein­same Cyber­si­cher­heits­stra­tegie in Europa. Ziel ist es, das Vertrauen in digi­tale Dienst­leis­tungen zu stärken und den digi­talen Binnen­markt abzu­si­chern. Mit der über­ar­bei­teten NIS-2-Richt­linie wird der Anwen­dungs­be­reich erwei­tert und die Anfor­de­rungen weiter verschärft, um den gestie­genen Bedro­hungs­lagen gerecht zu werden.
Die NIS-2-Richt­linie hat die Aufgabe, die Cyber­si­cher­heit in der Euro­päi­schen Union umfas­send zu stärken und bestehende Schwä­chen der ersten NIS-Richt­linie zu beheben. Sie erwei­tert den Anwen­dungs­be­reich deut­lich, sodass nun mehr Sektoren und Unter­nehmen unter die Sicher­heits- und Melde­pflichten fallen. Ziel ist es, ein einheit­lich hohes Schutz­ni­veau für kriti­sche und wich­tige Einrich­tungen wie Energie, Verkehr, Gesund­heits­wesen, digi­tale Infra­struktur und öffent­liche Verwal­tung zu schaffen. Die Richt­linie verpflichtet Unter­nehmen zur Umset­zung wirk­samer Risi­ko­ma­nage­ment­maß­nahmen und zur schnellen Meldung von IT-Sicher­heits­vor­fällen. Gleich­zeitig stärkt sie die Aufsichts- und Durch­set­zungs­be­fug­nisse der natio­nalen Behörden. Durch klare Regeln, Mindest­an­for­de­rungen und EU-weite Zusam­men­ar­beit soll die Reak­ti­ons­fä­hig­keit auf Cyber­be­dro­hungen verbes­sert werden. Auch die Trans­pa­renz in Bezug auf Sicher­heits­vor­fälle und deren Bewäl­ti­gung wird geför­dert. Ziel ist es, die digi­tale Resi­lienz inner­halb der EU zu erhöhen, wirt­schaft­liche Stabi­lität zu sichern und das Vertrauen in digi­tale Dienste zu stärken. Die NIS-2-Richt­linie ist ein zentraler Baustein für eine sichere und vernetzte euro­päi­sche Zukunft.

Das Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz (TKG) hat die Aufgabe, einen fairen und leis­tungs­fä­higen Wett­be­werb im Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­markt zu gewähr­leisten und gleich­zeitig die Inter­essen der Verbrau­cher zu schützen. Es schafft recht­liche Rahmen­be­din­gungen für den Zugang zu Netzen und Diensten, fördert den flächen­de­ckenden Ausbau moderner Infra­struk­turen und unter­stützt die Digi­ta­li­sie­rung in Deutsch­land. Ein zentrales Anliegen ist die Sicher­stel­lung eines univer­sellen Dienstes, sodass alle Bürger Zugang zu grund­le­genden Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­diensten erhalten können. Das Gesetz regelt zudem die Rechte und Pflichten von Anbie­tern und Nutzern, etwa in Bezug auf Vertrags­lauf­zeiten, Kündi­gungs­fristen und Trans­pa­renz bei Leis­tungen. Es schützt perso­nen­be­zo­gene Daten bei der Kommu­ni­ka­tion und verpflichtet Anbieter zur tech­ni­schen und orga­ni­sa­to­ri­schen Sicher­heit. Auch Rege­lungen zur Netz­neu­tra­lität und zur Frequenz­ver­gabe sind enthalten. Ziel ist es, Inno­va­tionen zu fördern und gleich­zeitig ein hohes Maß an Verläss­lich­keit, Sicher­heit und Verbrau­cher­schutz im Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­be­reich zu sichern.

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Stan­dards und Normen im Einzelnen

Es gibt mehrere wich­tige Stan­dards und Normen zur Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit, die Ihnen dabei helfen ein struk­tu­riertes und effek­tives Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment zu imple­men­tieren.
Diese inter­na­tio­nale Norm spezi­fi­ziert die Anfor­de­rungen an ein Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits-Manage­ment­system (ISMS). Sie ist eine der bekann­testen und am weitesten verbrei­teten Normen im Bereich der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit und bildet die Grund­lage für die Imple­men­tie­rung und Verwal­tung eines ISMS

Diese Norm bietet einen Leit­faden für die Umset­zung von Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­maß­nahmen. Sie enthält eine Samm­lung von Best Prac­tices für die Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit, die als Ergän­zung zu ISO/IEC 27001 dient.

Diese Norm bietet Leit­li­nien für das Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits-Risi­ko­ma­nage­ment. Sie unter­stützt Unter­nehmen bei der Iden­ti­fi­ka­tion, Bewer­tung und Behand­lung von Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ri­siken.

Diese Norm erwei­tert ISO/IEC 27001 und ISO/IEC 27002 um Anfor­de­rungen und Leit­li­nien für das Manage­ment von Daten­schutz­in­for­ma­tionen. Sie hilft Orga­ni­sa­tionen, ein Daten­schutz-Infor­ma­ti­ons­ma­nage­ment­system (PIMS) zu etablieren.

Diese Norm spezi­fi­ziert die Anfor­de­rungen an ein Manage­ment­system für die Konti­nuität der Geschäfts­tä­tig­keit (Busi­ness Conti­nuity Manage­ment System, BCMS). Sie ist rele­vant für die Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit, da sie die Planung und Umset­zung von Maßnahmen zur Aufrecht­erhal­tung und Wieder­her­stel­lung von Geschäfts­funk­tionen bei Zwischen­fällen umfasst.

Der IT-Grund­schutz des Bundes­amts für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­technik (BSI) ist ein umfas­sender Rahmen für Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit, der aus mehreren Stan­dards und Kata­logen besteht. Die BSI-Stan­dards, wie BSI 200–1 (Manage­ment­sys­teme für Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit – ISMS), BSI 200–2 (IT-Grund­schutz-Methodik) und BSI 200–3 (Risi­ko­ana­lyse auf der Basis von IT-Grund­schutz), bieten detail­lierte Anlei­tungen und Best Prac­tices.

TISAX ist ein von der Auto­mo­bil­in­dus­trie entwi­ckelter Stan­dard zur Bewer­tung der Infor­ma­ti­ons­si­cher­heit. Er basiert auf der ISO/IEC 27001 und ist speziell auf die Anfor­de­rungen der Auto­mo­bil­branche zuge­schnitten.

  • Viele kleine und mitt­lere Unter­nehmen (KMU) würden gerne mehr für ihre IT-Sicher­heit unter­nehmen, wissen aber oftmals nicht wie. Bereits exis­tie­rende Stan­dard­werke zum Aufbau eines Infor­ma­ti­ons­si­cher­heits­ma­nage­ment­sys­tems, wie das IT-Grund­schutz-Kompen­dium des BSI oder die Norm ISO/IEC 27001, sind insbe­son­dere für Unter­nehmen mit weniger als 50 Beschäf­tigen nicht optimal geeignet.

  • Für diese wurde durch das BSI geleitet der Cyber­Ri­si­koCheck nach DIN SPEC 27076 erar­beitet. Durch diesen können KMU bei IT-Dienst­leis­tern eine stan­dar­di­sierte Bera­tung erhalten, die speziell auf ihre Bedürf­nisse ange­passt ist. In der DIN SPEC wurden auch die Hand­lungs­emp­feh­lungen für KMU stan­dar­di­siert. Dadurch wissen sowohl Auftrag­geber als auch Auftrag­nehmer, welche Leis­tung zu erwarten bzw. zu erbringen ist.

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