Erhalten Sie einen Über­blick über Förder­mög­lich­keiten für IT- und OT-Secu­rity auf verschie­denen Ebenen: EU-weite Programme, bundes­weite Initia­tiven und spezi­fi­sche Förde­rungen für Berlin.

funding opportunities divided into three distinct categorie_02
Europa

Förde­rungen auf euro­päi­scher Ebene

Deutsch­land

Natio­nale Förde­rungen auf Bundes­ebene

Land Berlin

Förde­rungen des Landes Berlin

Förde­rungen auf EU-Ebene

Mit dem Digital Europe Act zielt die Euro­päi­sche Kommis­sion auf die Stär­kung von Super­com­pu­ting Kapa­zi­täten, also vor allem Daten­ver­ar­bei­tung im Quan­ten­be­reich, welche Bereiche von öffent­li­chem Inter­esse wie Gesund­heit, Umwelt und Sicher­heit betreffen. Die Förde­rung erstreckt sich dabei auch explizit auf kleine und mitt­lere Unter­nehmen.

Weitere Infor­ma­tionen finden Sie hier: Digital Europe Act

Die Natio­nale Koor­di­nie­rungs­stelle Cyber­si­cher­heit (NKCS) hilft Ihnen gerne bei allen Fragen rund um die Bean­tra­gung von Förder­gel­dern auf euro­päi­scher Ebene.

Kurz­infos: Die max. Förder­summe wird je nach Art des Projekts unter­schied­lich fest­ge­legt.

Update: Vorläu­figes Ende des Förder­pro­gramms: 31.12.2027.

Details: EU-Förde­rung für Forschungs- und Inno­va­ti­ons­pro­jekte für KMU, große Unter­nehmen sowie Forschungs­ein­rich­tungen im Bereich IT-Sicher­heit, inkl. Post-Quanten-Kryp­to­grafie und Quantum Compu­ting.

Weitere Infor­ma­tionen finden Sie hier: Horizon Europa

Kurz­infos: Die max. Förder­summe wird je nach Art des Projekts unter­schied­lich fest­ge­legt.

Update: Vorläu­figes Ende des Förder­pro­gramms: 31.12.2027.

Quelle: BMBF

funding opportunities at the EU level
funding opportunities at the federal level in Germany

Förde­rungen auf Bundes­ebene

Details: Das Förder­pro­gramm soll die Beschäf­ti­gungs- und Anpas­sungs­fä­hig­keit von kleinen und mitt­leren Unter­nehmen stärken. Hierzu können sich Unter­nehmen von quali­fi­zierten Bera­te­rinnen und Bera­tern zu allen wirt­schaft­li­chen, finan­zi­ellen, perso­nellen und orga­ni­sa­to­ri­schen Fragen der Unter­neh­mens­füh­rung beraten lassen. Die entste­henden Kosten werden durch einen nicht rück­zahl­baren Zuschuss durch das Förder­pro­gramm redu­ziert.

Weitere Infor­ma­tionen finden Sie hier: BAFA – Unter­neh­mens­be­ra­tung

Kurz­infos: Geför­dert werden bis zu 80 %, Höchst­summe 2.800 Euro (neue Bundes­länder) sowie 50 %, Höchst­summe 1.750 Euro (alte Bundes­länder) der Kosten eines zerti­fi­zierten Bera­tungs­un­ter­neh­mens. Max. fünf in sich abge­schlos­sene Bera­tungen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr.

Update: Geltungs­dauer der Förder­richt­linie bis 31.12.2026.

Quelle: CYBER­si­cher

Details: Mit dem Förder­pro­gramm go-inno sollen Produkt­in­no­va­tionen oder tech­ni­sche Verfah­rens­in­no­va­tionen in kleinen und mitt­leren Unter­nehmen geför­dert werden, die einen Mehr­wert im Wett­be­werb gene­rieren. Hierzu können auch Inves­ti­tionen in die Cyber­si­cher­heit eines Unter­neh­mens zählen, teil­weise wird hier nach Einzel­fall entscheiden.

Weitere Infor­ma­tionen finden Sie hier: Inno­va­tion – Bera­tung – Förde­rung – go-inno (innovation-beratung-foerderung.de)

Kurz­infos: Geför­dert werden zunächst 8+2 Bera­ter­tage, bis max. 5.500 Euro. In der zweiten Stufe können weitere 20+5 Bera­ter­tage, bis max. 13.750 Euro Förder­summe bewil­ligt werden.

Update: Geltungs­dauer der Förder­richt­linie bis 31.12.2025.

Details: Die Digi­ta­li­sie­rungs­för­de­rung des Bundes KMU-Inno­va­ti­ons­of­fen­sive IKT dient der Unter­stüt­zung inno­va­tiver Mittel­ständler, u.a. im Bereich der IT-Wirt­schaft. Die Förde­rung ist abhängig vom Inno­va­ti­ons­grad der geplanten Maßnahme und inwie­fern diese einen Beitrag zur Lösung aktu­eller gesell­schaft­li­cher Frage­stel­lungen liefert.

Weitere Infor­ma­tionen finden Sie hier: KMU-inno­vativ: Infor­ma­tions- und Kommu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gien – BMBF

Kurz­infos: Geför­dert wird ein Forschungs­vor­haben im Bereich Grund­la­gen­for­schung, indus­tri­elle Forschung oder expe­ri­men­telle Entwick­lung. Der Förder­an­teil und die max. Förder­summe wird nach Einrei­chung der Skizze indi­vi­duell fest­ge­legt.

Update: Geltungs­dauer der Förder­richt­linie bis 15.10.2025.

Details: Das Bundes­mi­nis­te­rium für Wirt­schaft und Klima­schutz (BMWK) unter­stützt kleine und mitt­lere Unter­nehmen bei vor wett­be­werb­li­chen Verbund­pro­jekten. Insbe­son­dere Vorhaben mit Leucht­turm­cha­rakter, die tech­no­lo­gi­sche Mach­bar­keit, wirt­schaft­liche Umsetz­bar­keit und den Nutzen neuer, inno­va­tiver digi­taler Tech­no­lo­gien und Anwen­dungen demons­trieren, werden geför­dert.

Dazu zählen im Bereich der Tech­no­lo­gien unter anderem: Methoden der KI-Entwick­lung, neueste Kommu­ni­ka­ti­ons­tech­no­lo­gien, Bausteine/Komponenten für IT-Sicher­heits­tech­no­lo­gien, Daten-Tech­no­lo­gien, Quanten-Compu­ting-Soft­ware, Geoin­for­ma­ti­ons­sys­teme (GIS) und Umwelt­da­ten­tech­no­lo­gien, Digi­ta­li­sie­rung der Wirt­schaft.

Weitere Infor­ma­tionen finden Sie hier: Digi­tale Tech­no­lo­gien – Start­seite (digitale-technologien.de)

Kurz­infos: Geför­dert werden Vorhaben die zur digi­talen Trans­for­ma­tion beitragen mit 25 bis 50 % der förde­rungs­fä­higen Gesamt­kosten, in Einzel­fällen auch darüber hinaus. Die max. Förder­summe wird je nach Inves­ti­ti­ons­kosten des Projekts unter­schied­lich fest­ge­legt.

Update: Die Lauf­zeit des Förder­pro­gramms ist bis zum 30.06.2026 befristet.

Quelle: CYBER­si­cher

Ziel: Förde­rung von Forschung zu Daten­schutz, infor­ma­tio­neller Selbst­be­stim­mung und vertrau­ens­wür­digen digi­talen Tech­no­lo­gien.

Ziel­gruppen: Hoch­schulen, Forschungs­ein­rich­tungen, Unter­nehmen, Kommunen, Verbände

Förder­schwer­punkte:

  • Privacy-/Secu­rity-by-Design
  • Nutzungs­freund­liche, gesell­schaft­lich einge­bet­tete Daten­schutz­lö­sungen
  • Zukunfts­kon­zepte für digi­tale Privat­heit & Demo­kratie
  • Anwen­dungs­bei­spiele: Mobi­lität, Medizin, soziale Medien, Zahlungs­dienste, KI

Förderart:

  • Zuschuss: bis zu 100 % für Hochschulen/Forschungseinrichtungen (+20 % Pauschale)
  • Unter­nehmen: bis zu 40 %, KMU mit Bonus

Projekt­dauer: max. 3 Jahre

Einrei­chung: Projekt­skizze jeder­zeit möglich (Stich­tage: 15. März & 15. Oktober)

Letzte Frist: 15. März 2027

Antrag­stel­lung: 2‑stufig, über easy-Online

Weitere Infor­ma­tionen: Förderdatenbank.de – Platt­form Privat­heit

Ziel: Verbes­se­rung des IT- und Cyber­si­cher­heits­ni­veaus bei kleinen und mitt­leren Unter­nehmen (KMU), Start-ups und Hand­werks­be­trieben durch praxis­nahe Projekte.

Ziel­gruppen: Hoch­schulen, Verbände, Kammern, Forschungs­ein­rich­tungen, Vereine (in Zusam­men­ar­beit mit KMU, Start-ups)

Förder­schwer­punkte:

  • Fokus­pro­jekte zu Präven­tion, Detek­tion und Reak­tion auf Cyber­be­dro­hungen
  • Aware­ness-Maßnahmen, Schu­lungen, Transfer in die Praxis
  • Zusam­men­ar­beit mit KMU, insbe­son­dere in länd­li­chen Räumen

Förderart:

  • Zuschüsse bis zu 90 %, teil­weise 100 % (abhängig von Trägertyp)
  • Öffent­liche und gemein­nüt­zige Einrich­tungen sind bevor­zugte Antrag­steller

Projekt­dauer: max. 3 Jahre

Einrei­chung: Projekt­skizze über DLR Projekt­träger

Stich­tage: jähr­lich 1. Februar (Einrei­chung zum 1. August derzeit ausge­setzt)

Antrag­stel­lung: 2‑stufig, über easy-Online

Weitere Infos: Förder­da­ten­bank – IT-Sicher­heit in der Wirt­schaft

B - Buchstabe aus BERLIN
Buchstabe E aus BERLIN
Buchstabe R aus BERLIN
Buchstabe L aus BERLIN
Buchstabe I aus BERLIN
Buchstabe N aus BERLIN

Förde­rungen auf Landes­ebene Berlin

Details: Durch das Darlehen Berlin inno­vativ erhalten kleine und mitt­lere Unter­nehmen sowie Start-Ups vergüns­tigte Kredite für die Finan­zie­rung von neuen Projekten, Inves­ti­tionen in Betriebs­mittel, oder die Vorfi­nan­zie­rung von Aufträgen. Hier stehen die Unter­stüt­zung von Produkt­in­no­va­tionen oder tech­ni­schen Verfah­rens­in­no­va­tionen im Fokus, aller­dings werden auch Maßnahmen zur Erhö­hung der IT-Sicher­heit unter­stützt.

Weitere Infor­ma­tionen finden Sie hier: Berlin Inno­vativ: Kredite für Unter­nehmen – Inves­ti­ti­ons­bank Berlin (ibb.de)

Kurz­infos: Darle­hens­höhe: i.d.R. 100.000 EUR bis zu 3 Mio. EUR. 70% Haftungs­frei­stel­lung der Haus­bank durch die IBB. Keine Frist.

Quelle: CYBER­si­cher