Unterscheidung nach Größe
Cybersicherheit betrifft alle – aber nicht jedes Unternehmen gleich. Dieser Bereich bietet Ihnen eine strukturierte Einordnung nach Unternehmensgröße: klein, mittel oder groß. Auf dieser Basis erhalten Sie einen Überblick darüber, welche gesetzlichen Vorgaben, Sicherheitsstandards und empfohlenen Maßnahmen für Ihr Unternehmen relevant sind.
Die Übersicht unterstützt Sie dabei:
- die für Sie zutreffenden Anforderungen schnell zu identifizieren,
- den Handlungsbedarf im Bereich IT- und OT-Sicherheit realistisch einzuschätzen,
- und gezielt Maßnahmen zu planen und umzusetzen.
Hinweis: Die Einordnung orientiert sich an EU-Kriterien (Mitarbeiterzahl, Jahresumsatz, Bilanzsumme). Sie dient der ersten Orientierung und ersetzt keine rechtliche Beratung.
Kleinunternehmen
Mittlere Unternehmen
Großunternehmen
Ermitteln Sie anhand Ihrer Unternehmensgröße relevante IT- und OT-Sicherheitsthemen
| Sicherheitsthematik | Kleinunternehmen | Mittelunternehmen | Großunternehmen |
|---|---|---|---|
| ISO/IEC 27001 (Informationssicherheitsmanagement) | Freiwillig aber empfohlen für Unternehmen die sich im Sicherheitsbereich ausrichten möchten | Empfohlen insbesondere bei kritischen Daten oder IT-Dienstleistungen | Häufig verpflichtend durch Kundenanforderungen oder interne Richtlinien |
| BSI-Grundschutz (Deutschland) | Nicht verpflichtend, aber BSI bietet kostenlose Tools und Leitfäden an | Empfohlen, insbesondere bei Einsatz von sensiblen Daten oder Infrastrukturen | Häufig erforderlich, insbesondere für Kritische Infrastrukturen (KRITIS) |
| NIS2-Richtlinie (EU) | Meist nicht betroffen, außer wenn in kritischen Sektoren tätig | Betroffen, wenn das Unternehmen zu den kritischen Infrastrukturen gehört | Pflicht, insbesondere für Unternehmen in Sektoren mit kritischen Infrastrukturen |
| DSGVO (EU Datenschutzgrundverordnung) | Verbindlich, aber Anforderungen sind für kleinere Unternehmen etwas gelockert (z.B. kein Datenschutzbeauftragter erforderlich, wenn weniger als 20 Personen mit Daten arbeiten) | Verbindlich, Datenschutzbeauftragter notwendig, wenn mehr als 20 Mitarbeiter mit Daten arbeiten | Verbindlich, strenge Anforderungen an Datenschutz und Dokumentation |
| KritisV (Deutschland) | Meist nicht betroffen | Möglich, wenn Unternehmen zu einem kritischen Sektor gehört | Verpflichtend, wenn Unternehmen zu den kritischen Infrastrukturen zählt |
| IEC 62443 (OT-Sicherheit) | Meist nicht relevant, außer bei spezialisierter OT-Nutzung (z.B. in der Fertigung) | Empfohlen, insbesondere bei OT-Systemen in der Produktion | Häufig verpflichtend in regulierten Branchen wie Energie, Wasser oder Verkehr |
| IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG 2.0) | Keine direkte Betroffenheit, außer in kritischen Sektoren | Möglich, wenn das Unternehmen zu den kritischen Infrastrukturen zählt | Verpflichtend für KRITIS-Unternehmen und einige große IT-Dienstleister |
| ISO/IEC 22301 (Business Continuity Management) | Freiwillig, empfohlen für Unternehmen mit erhöhtem Risiko (z.B. in der IT-Branche) | Empfohlen, insbesondere bei hohem Risiko für IT-Ausfälle | Häufig verpflichtend durch Kundenanforderungen, besonders in regulierten Branchen |
| TISAX (Automobilindustrie) | In der Regel nicht erforderlich, außer bei spezifischen Lieferketten im Automobilsektor | Erforderlich für Zulieferer der Automobilindustrie | Verpflichtend für große Unternehmen in der Automobilzulieferkette |
| CMMC (Cybersecurity Maturity Model Certification, USA) | Nicht relevant, außer bei Export in die USA oder Zusammenarbeit mit US-Partnern | Relevant, wenn US-Partner oder Kunden im Spiel sind | Verpflichtend bei Zusammenarbeit mit US-Regierung oder großen US-Firmen |
| ISO/IEC 31000 (Risikomanagement) | Optional, aber empfohlen für Unternehmen, die sich auf Sicherheitsrisiken konzentrieren | Empfohlen, besonders in Unternehmen mit komplexeren IT- oder OT-Risiken | Häufig verpflichtend bei regulatorischen Anforderungen oder durch große Kunden |
Achtung bei Kritischen Infrastrukturen (KRITIS)
Besondere Anforderungen gelten unabhängig von der Unternehmensgröße – Die Einordnung nach Unternehmensgröße bietet eine erste Orientierung. Wenn Ihr Unternehmen jedoch Teil einer Kritischen Infrastruktur ist – z. B. in den Bereichen Energie, Wasser, Verkehr, Gesundheit oder IT-Dienstleistungen – greifen spezielle gesetzliche Regelungen, die über die Unternehmensgröße hinausgehen.
Mehr Informationen zu den Anforderungen für KRITIS-Unternehmen:




